GdB Beantragung (Schwerbehinderung)

Hat man Krebs, kann man einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen – umgangssprachlich auch Schwerbehindertenausweis. Eigentlich kann man das auch mit einer …

… Autismus-Spektrum-Störung. Gut, beantragen kann man immer, die Frage ist aber, was dabei herauskommt und was man davon hat.

Früher gab es „Prozente“ (ich bin mir fast sicher, dass es schon immer Grad der Behinderung hieß, aber niemand sagte das damals). Für ein Leiden A gab es X viele Prozente. Für Leiden B gab es Y, zusammen hatte man dann einen GdB von X+Y. Das gibt es nun nicht mehr.

Zwar stecken hinter einem Grad der Behinderung immer noch Erkrankungen, Leiden und Behinderungen, aber entscheidend ist zum Einen nur die Einschränkung, die sich daraus ergibt und zum anderen wird nichts mehr addiert – bzw nicht mehr pauschal, sondern nur, wenn die Einschränkungen durch die Kombination schlimmer sind.

Bei Krebserkrankungen (oder „Neubildungen“) gibt es eine 5jährige „Heilungsbewährung“. Wenn in dieser Zeit nichts neues aufgetreten ist, wird man runtergestuft auf die „einfachen Krebsfolgen“. Diese sind zumeist nur um die 20 bis 30 GdB. Schwerbehinderung erfordert aber einen GdB von 50.

Ich persönlich stehe vor der Herausforderung, die Verquickung von Autismus und Krebsfolgen deutlich zu machen. Meine Heilungsbewährung endet und ich möchte einen Verschlechterungsantrag stellen. Das bedeutet, ich muss meine Einschränkungen beschreiben – und gerade das finde ich furchtbar schwierig. Wo genau weiche ich vom Gros der Gesellschaft ab? Ich weiß ja nicht, wie das bei anderen Menschen funktioniert, ich war ja nie anders…

Desweiteren weiß man unterm Strich auch nicht genau, was die Ärzte dazu schreiben, falls sie aufgefordert werden. Hier ist es sicherlich ratsam, ihnen das mitzuteilen, was man selbst angegeben hat. Allerdings glaube ich eh, dass das Versorgungsamt (in Niedersachsen die Stelle, die die Schwerbehinderungen feststellen) nur selten bei den Ärzten anfragen. Zu oft habe ich gelesen, dass bei Widersprüchen mit Akteneinsicht heraus kam, dass nichts angefordert wurde. Es lohnt sich also immer, einen Widerspruch einzulegen und nachzusehen.

Ich denke, ich werde mich ein wenig am Pflegegutachten entlang hangeln und weitere eigene Beobachtungen notieren. Dies gehe ich mit meiner Ansprechpartnerin beim Autismus-Zentrum durch und das Ergebnis dann mit dem Juristen vom Sozialverband. Ich denke, damit sollten wir dann etwas „Wasserdichtes“ hinbekommen, sodass der Autismus nicht wie die letzten beiden Male nicht anerkannt wird.

Werbung

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s